Vor dem Parteitag in Passau: Worum es bei der AfD Bayern wirklich geht

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Vor dem Parteitag in Passau: Worum es bei der AfD Bayern wirklich geht

Am Wochenende wählt die AfD Bayern in Passau einen neuen Landesvorstand – als Kampfkandidatur zwischen Amtsinhaber Stephan Protschka und Herausforderer Reinhard Mixl. Eine Einordnung, was an diesem Streit Verpackung ist und was Substanz. Und warum ein Münchner Gerichtsbeschluss vom Mittwoch mehr über die Partei aussagt als der ganze Personalkrieg.


Die Ausgangslage

Wenn sich die bayerische AfD am 20. und 21. Juni in Passau zum Landesparteitag trifft, geht es offiziell um Personal: Stephan Protschka, Bundestagsabgeordneter und amtierender Landeschef, muss sich gegen den Herausforderer Reinhard Mixl behaupten, ebenfalls Bundestagsabgeordneter. Eine echte Kampfkandidatur, kein abgesprochenes Ritual.

Wer Protschka einordnen will, findet schnell ein Schlaglicht: Für seine Entgleisungen am Politischen Aschermittwoch 2023 – er nannte Markus Söder unter anderem „Södolf" und „Landesverräter" – zahlte er 12.000 Euro, damit ein Strafverfahren eingestellt wurde. Das ist kein Randdetail, sondern eine Charakterstudie des Tons, den dieser Landesverband pflegt.

Risse, Lager und auswärtige Sündenböcke

Wenige Tage vor Passau lud die Landtagsfraktion zu einem „Bürgerdialog" in die Moosburger Stadthalle – ein Pflichttermin für beide Lager. Auf der Bühne dominierte nach Beobachtung vor Ort das Lager Protschka, mit Beiträgen von Fraktionsgeschäftsführer Christoph Maier und Katrin Ebner-Steiner.

Ebner-Steiner ist dabei selbst ein Indikator für die Schwächephase: Seit der turnusgemäßen Fraktionswahl Ende Mai teilt sie sich die Spitze der Landtagsfraktion mit Ulrich Singer, der diese Rolle schon einmal von 2021 bis 2023 innehatte. Für eine Alleinführung reichte es nicht mehr – ob man das als „turnusgemäß" liest (so die offizielle Lesart) oder als verlorene Mehrheit (so die naheliegende Deutung), bleibt Interpretation.

Aufschlussreicher ist, wie Protschka mit dem Riss umgeht. Dass er sich mit einem Brandbrief an die Bundesspitze um Alice Weidel und Tino Chrupalla gewandt hat, ist belegt: Der Vorgang wurde über einen Post der ZDF-Journalistin Nicole Diekmann öffentlich, der geleakte interne Kommunikation dokumentierte – samt eines Protschka zugeschriebenen Hilferufs und Nachrichten der Kelheimer Kreisvorsitzenden Elena Fritz. Entscheidend ist, dass Fritz selbst auf ihrem verifizierten Account öffentlich darauf reagierte und die Echtheit nicht bestritt, sondern den Inhalt verteidigte. Eine Erfindung dementiert man; sie tat das nicht.

Inhaltlich macht Protschka externe Netzwerke für die innerparteiliche Opposition verantwortlich. Dass mit Tom Rohrböck ein realer AfD-Strippenzieher existiert, ist seit der „Schattenmann"-Recherche von NDR, WDR und „Zeit" (2021) gut belegt; dieser zeichnete ein Geflecht bis in die Bundesspitze. Bemerkenswert bleibt der Reflex selbst: Wer den eigenen Zerfall zum Werk auswärtiger Provokateure erklärt, wirkt weniger souverän als hilflos.

Parallel lud die AfD-Jugend „Generation Deutschland" zu einem Stammtisch in einer Pizzeria zehn Gehminuten entfernt. Solange der Bürgerdialog lief, fanden sich dort nur einzelne Kader ein; erst danach kamen größere Gruppen, darunter zentrale Mixl-Unterstützer wie Elena Fritz und René Dierkes. Die Seite, die das berichtet, formuliert ihre Deutung selbst im Konjunktiv – die Funktion als Vernetzungspunkt für das Team Mixl ist plausibel, aber nicht mehr als ein begründeter Verdacht.

Die eigentliche Nachricht der Woche kam aus München

Während die Partei um Stühle ringt, fiel am Mittwoch eine Entscheidung, die zur eigentlichen Einordnung taugt: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof – nicht, wie mancherorts zu lesen, der Verfassungsgerichtshof – ließ die Berufung der AfD gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München nicht zu. Damit bleibt es dabei, dass der bayerische Verfassungsschutz die Partei weiter beobachten darf. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Man sollte den Beschluss nicht überdehnen: Das Gericht hat die Remigration nicht für verfassungsfeindlich erklärt und keine Sachentscheidung über Extremismus getroffen. Es hat geprüft, ob die von der AfD vorgebrachten Berufungsgründe greifen, und das verneint. Inhaltlich hielt es für nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz Äußerungen zur Remigration als Überschreitung zulässiger Kritik am Verfassungssystem gewertet hat. Das ist enger als „ein Gericht verurteilt die AfD" – aber es ist eindeutig: Die Beobachtung bleibt, und der Aufhänger ist die Remigration.

Hier lohnt die Trennung zweier Verfahren, die gern vermischt werden. Auf Bundesebene hat das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2026 die BfV-Einstufung „gesichert rechtsextrem" vorläufig ausgesetzt – ein Eilbeschluss, das Hauptverfahren ist offen. In Bayern dagegen wurde die Beobachtung gerade endgültig bestätigt. Wer das eine („Köln stoppt den Verfassungsschutz") als Beleg gegen das andere ins Feld führt, verwechselt Gericht, Ebene und Gegenstand. Ein vorläufig pausiertes Etikett auf Bundesebene ist nicht dasselbe wie eine bestätigte Beobachtung im Freistaat.

Die Sprache verrät die Substanz

Wer in den vergangenen Tagen die Wortmeldungen führender AfD-Politiker gelesen hat, erkennt ein Muster, das quer durch die Lager geht – und das erklärt, warum der Streit um Passau eher um Verpackung als um Richtung geht.

Da war Ronald Gläser, der den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 für die eigene Partei reklamierte. Niedergeschlagen wurde dieser Aufstand von sowjetischen Panzern – ausgerechnet von jener Macht, deren Nähe die heutige AfD im Bundestag wie keine zweite Kraft sucht.

Da war Manfred Schiller, der am selben Tag die heutige Bundesrepublik mit der SED-Diktatur gleichsetzte – während er als frei gewählter Abgeordneter ungestört auf Facebook postet, also genau das tut, wofür man 1953 erschossen oder eingesperrt wurde. Und als er in einem Kommentarstrang zum EU-Beitritt der Ukraine gefragt wurde, welcher seiner Punkte sachlich falsch sei, nannte er keinen einzigen, sondern flüchtete in eine Wortklauberei über ein Substantiv.

Da war Reinhard Mixl, der Herausforderer selbst, der zu einer Veranstaltung über „Vermögensschutz in unsicheren Zeiten" lädt – für eine Partei, deren wirtschaftliches Kernprogramm der Euro-Ausstieg ist, also genau die Maßnahme, die unabhängige Institute als massives Risiko für Ersparnisse und Wohlstand bewerten. Als Sachverständiger geladen: ein Ökonom, der jahrelang den Euro-Crash prophezeit und sein Geld lange als Chefökonom eines Goldhändlers verdient hat – ein Geschäft, das von genau der Angst lebt, die so ein Abend schürt.

Da war Ingo Hahn, der seinen Titel „Prof. Dr." an eine Infraschall-Warnung gegen Windräder hängt. Sein Fach ist Geographie und Kartographie, nicht Akustik oder Medizin. Und der deutsche Infraschall-Schreck beruht maßgeblich auf einer Behördenstudie, die sich um 36 Dezibel verrechnet hatte – ein Fehler um den Faktor mehrerer Tausend, den die Bundesanstalt 2021 selbst eingeräumt und zurückgezogen hat.

Und da war Lena Kotré, AfD-Abgeordnete in Brandenburg, die eine „Analyse" des Verfassungsschutzberichts weiterreichte – erstellt von Aron Pielka, der unter dem Pseudonym „Shlomo Finkelstein" auftritt, ein rechtsextremer Influencer, der 2024 wegen Beleidigung religiöser Bekenntnisse in Haft saß und den Kotré dokumentiert mit „Free Shlomo"-Aktionen unterstützt. Inhaltlich verkaufte dieses Video einen statistischen Effekt, den der zuständige Innenminister offen am Pult erklärt hatte, als aufgedeckten „Trick" – und zog einen Vergleich mit 800.000 Mitgliedern eines Moscheeverbandes, der schon daran scheitert, dass dieser Verband nicht als extremistisch eingestuft ist.

Fünf Personen, drei Bundesländer, beide Lager – und immer dieselbe Werkzeugkiste: Autorität oder Opferrolle behaupten, der konkreten Faktenfrage ausweichen, und die Institutionen delegitimieren, die widersprechen – Gerichte, Verfassungsschutz, Wissenschaft, Presse.

Was am Wochenende zählt

Genau deshalb ist die Frage „Protschka oder Mixl" weniger entscheidend, als sie inszeniert wird. Die Partei verkauft Passau als Richtungsstreit. Die Belege auf dem Tisch – die Wortmeldungen quer durch die Lager und ein Gerichtsbeschluss, der die Remigration als Beobachtungsgrund bestätigt – sprechen eher für Kontinuität in der Sache, bei wechselndem Personal und Stil.

Für uns hier im Bayerwald ist das keine ferne Münchner Angelegenheit. Die hiesigen Akteure, vom Kreisverband Freyung-Grafenau bis zu einzelnen Mandatsträgern, bewegen sich in genau diesem Milieu und mit genau dieser Sprache. Wer am Sonntag auf das Ergebnis aus Passau schaut, sollte deshalb weniger auf den Namen an der Spitze achten als auf eine andere Frage: Bewegt sich in der Sache etwas – oder wird nur die Verpackung gewechselt, während ein Gericht gerade noch einmal aufgeschrieben hat, worum es geht?


Zur Methode: Dieser Text trennt Belegtes von Indizien und Vermutungen. Belegt sind der VGH-Beschluss (Mitteilung vom 17.6.2026), die Fraktions-Doppelspitze (Wahl 20./21.5.2026), Protschkas „Södolf"-Verfahren, Protschkas Brandbrief an die Bundesspitze (dokumentiert über den Post von Nicole Diekmann und durch Elena Fritz' öffentliche, nicht dementierende Reaktion vom 12.6.2026 bestätigt), das Rohrböck-Netzwerk (NDR/WDR/Zeit 2021), der korrigierte Infraschall-Rechenfehler der BGR (2021) sowie die Verurteilung und der Werdegang von Aron Pielka. Als Indiz behandelt ist die obskure Figur „Wolfgang Freiherr von Krauss". Als Deutung gekennzeichnet sind die Lager-Zuordnungen rund um den GD-Stammtisch.

Quellen u. a.: t-online und dpa (17.6.2026, VGH); afd-landtag.bayern und Bayerische Staatszeitung (Doppelspitze); Nicole Diekmann (ZDF) und öffentliche FB-Reaktion Elena Fritz (12.6.2026); NDR/WDR/Die Zeit (Rohrböck); Süddeutsche Zeitung und Wirtschaftswoche (Geschäftsmodell Goldhandel); Umweltbundesamt und Bayerisches Landesamt für Umwelt (Infraschall); Correctiv (Kotré/„Free Shlomo").

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